ZENTRE – Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Letzte Aktualisierung: 06. Jun 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter: EZTO TECHNOLOGIES GmbH, Am Brand 41, 55116 Mainz, Deutschland („EZTO“).
- B2B-only: Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“).
- Diese AGB gelten für alle Leistungen von EZTO im Zusammenhang mit „Zentre“ („Service“).
- Individuelle Vereinbarungen (insb. Order Form/Enterprise Agreement) gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Der AVV/DPA gilt ergänzend für Auftragsverarbeitung.
2. Vertragsgegenstand
- Zentre ist eine cloudbasierte Infrastrukturplattform zur orchestrierten Nutzung von KI-Modellen verschiedener Drittanbieter.
- EZTO stellt den Service als SaaS bereit (u. a. Web-App/Admin-Konsole, API, Integrationen). Eine Überlassung von Quellcode erfolgt nicht.
- Der Service wird als ein Seat-basierter Plan (pro Nutzer) angeboten; daneben bestehen Enterprise- und Private-Cloud-Optionen nach gesonderter Vereinbarung.
- EZTO entwickelt den Service kontinuierlich weiter und kann Funktionen ändern, einstellen oder ersetzen, sofern die wesentlichen Vertragszwecke nicht erheblich beeinträchtigt werden.
3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
- Ein Vertrag kommt durch Angebot/Annahme, Order Form oder elektronische Annahme (Click-Accept) zustande.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Plan bzw. dem Order Form:
- Monatliche Pläne: Die Laufzeit beträgt einen (1) Monat („Abrechnungsperiode“) und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Kunde nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigt; die Kündigung wird zum Ende dieser Abrechnungsperiode wirksam.
- Jährliche Pläne: Die Laufzeit beträgt zwölf (12) Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der laufenden Laufzeit kündigt; die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam.
- Kündigungen können in Textform erfolgen oder – sofern im Service vorgesehen – über die Admin-Konsole vorgenommen werden.
- Bereits gezahlte bzw. laufende Vertragsperioden werden nicht anteilig erstattet; für nicht verbrauchte Credits gelten die Regelungen in Ziff. 5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Preise, Steuern, Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Vergütung erfolgt seat-basiert (pro Nutzer); ergänzend können nutzungsabhängige Entgelte über Credits (Ziff. 5) anfallen. Abweichende Modelle (Enterprise; nachgelagerte Abrechnung nach Ziff. 5.5) gelten nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- EZTO ist berechtigt, Preise für zukünftige Vertragszeiträume bei sachlichem Grund anzupassen (z. B. Kostenänderungen, Leistungs-/Funktionsumfang, Marktbedingungen). EZTO kündigt Preisänderungen mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Preise; bei Widerspruch kann der Kunde zum Wirksamwerden kündigen, sofern im Plan/Order Form nichts Abweichendes geregelt ist.
5. Credits und Abrechnung
5.1 Credits
Credits sind vorausbezahlte Nutzungseinheiten. Credit-Stand und Usage sind in der Admin-Konsole einsehbar.
5.2 Servicegebühr (AI-Credit-Käufe) 7,5 %
Beim Erwerb zusätzlicher Credits fällt eine Servicegebühr in Höhe von 7,5 % des Credit-Kaufpreises an. Sie wird vor Abschluss im Checkout als eigener Posten ausgewiesen. Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig.
5.3 Gültigkeit und Verfall bei Inaktivität
- Erworbene Credits sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, solange der Account aktiv genutzt wird; ein Verfall allein durch Zeitablauf findet während aktiver Nutzung nicht statt.
- Wird der Account über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten nicht genutzt (keine Anmeldung und keine abrechnungsrelevante Nutzung), verfallen nicht verbrauchte Credits nach Ablauf dieser Frist. Jede Anmeldung oder abrechnungsrelevante Nutzung setzt die Frist neu in Lauf.
- EZTO weist den Kunden vor dem Verfall in Textform (z. B. E-Mail an die hinterlegte Adresse) rechtzeitig, in der Regel etwa 60 und etwa 14 Tage zuvor, auf den bevorstehenden Verfall sowie auf die Möglichkeit der Reaktivierung durch Nutzung hin.
5.4 Beendigung: Rückerstattung nicht verbrauchter Credits
- Bei Wirksamwerden der Beendigung des Vertrags bzw. der Schließung des Accounts weist EZTO den Kunden in Textform auf das Bestehen nicht verbrauchter Credits, den erstattungsfähigen Betrag sowie das nachfolgende Erstattungsverfahren hin. Bereits entstandene Nutzungsentgelte bleiben geschuldet; die nicht erstattungsfähige Servicegebühr (Ziff. 5.2) bleibt unberührt.
- Beträgt der auf nicht verbrauchte Credits entfallende erstattungsfähige Betrag mindestens fünfzig Euro (50 EUR), erstattet EZTO diesen Betrag von sich aus auf das vom Kunden zuletzt verwendete Zahlungsmittel; eines Antrags bedarf es nicht.
- Liegt der erstattungsfähige Betrag unter fünfzig Euro (50 EUR), erfolgt die Erstattung auf Antrag des Kunden in Textform innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Wirksamwerden der Beendigung. Diese Schwelle dient der Vermeidung unverhältnismäßiger Bearbeitungskosten bei Kleinbeträgen.
- Nach Ablauf der Frist verfallen nicht beantragte Kleinbeträge; im Übrigen verfallen nicht verbrauchte Credits nach Erstattung bzw. nach Ablauf der Frist.
- Von der Erstattung werden ferner abgezogen: offene Forderungen sowie noch nicht abgerechnete Nutzung. Kein Erstattungsanspruch besteht bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder missbräuchlicher Nutzung.
- Endet der Vertrag, weil EZTO ihn ohne wichtigen Grund beendet, die Leistung dauerhaft einstellt oder der Kunde aus einem von EZTO zu vertretenden wichtigen Grund kündigt, erstattet EZTO den auf nicht verbrauchte Credits entfallenden Betrag unabhängig von dessen Höhe von sich aus; eines fristgebundenen Antrags bedarf es in diesem Fall nicht.
5.5 Nachgelagerte Abrechnung (Enterprise; optional)
- Für Enterprise-Kunden kann nach gesonderter Vereinbarung anstelle des Prepaid-Credit-Modells eine nutzungsbasierte, nachgelagerte Abrechnung (Post-Paid) vereinbart werden, bei der die tatsächliche Nutzung periodisch (z. B. monatlich) in Rechnung gestellt wird.
- Die nachgelagerte Abrechnung wird ausschließlich für Enterprise-Kunden auf Anfrage und nach Vereinbarung im Order Form / Enterprise-Vertrag bereitgestellt.
- Bei nachgelagerter Abrechnung finden die Regelungen zu Prepaid-Credits (insbesondere Ziff. 5.3 und 5.4 zu Verfall und Rückerstattung) keine Anwendung, da kein vorausbezahltes Guthaben besteht.
6. Zulässige Nutzung, Mitwirkungspflichten
- Der Kunde darf den Service nur im Rahmen geltenden Rechts, dieser AGB und ggf. anwendbarer Provider-Richtlinien nutzen.
- Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Zwecke, Missbrauch, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Schadsoftware, Sicherheitsangriffe, unzulässiges Scraping/Scanning, sowie die Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der eingebrachten Daten berechtigt ist und erforderliche Informationen/Einwilligungen vorliegen.
- Der Kunde ist für seine Nutzerkonten, Zugangsdaten, Rollen- und Rechtevergabe sowie die Sicherheit seiner Systeme verantwortlich.
7. Sperrung bei Verstößen
EZTO ist berechtigt, den Zugang zum Service vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, soweit dies erforderlich ist, um (a) rechtswidrige Nutzung, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken zu verhindern, (b) gesetzlichen Anforderungen nachzukommen oder (c) Integrität/Verfügbarkeit des Services zu schützen. EZTO wird den Kunden – soweit zumutbar – informieren und die Maßnahme auf das erforderliche Maß beschränken.
8. KI-spezifische Hinweise
- KI-Outputs können fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Kunde ist verpflichtet, Outputs vor produktivem Einsatz fachlich und rechtlich zu prüfen.
- Provider-Policies sowie Datenverarbeitung und Output-Charakteristika können je KI-Provider variieren. Die Auswahl/Aktivierung bestimmter Provider durch den Kunden gilt als Konfiguration/Weisung.
- Standard: Prompt-/Output-Inhalte werden nicht als allgemeine dauerhafte Inhaltslogs gespeichert (sofern nicht ausdrücklich aktiviert/vereinbart, im Einzelfall für Support/Sicherheit erforderlich oder gesetzlich erforderlich).
- Kein Training durch EZTO: EZTO nutzt Kundeninhalte (z. B. Prompts/Uploads/Outputs) nicht zum Training eigener KI-Modelle.
- EU-KI-Verordnung (AI Act): Zentre ist als Orchestrierungs- und Governance-Schicht darauf ausgelegt, den Kunden bei der Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) zu unterstützen. Der Kunde wird – soweit auf ihn als Anbieter/Betreiber anwendbar – über den Einsatz von KI transparent informieren (Art. 50 KI-VO). Die konkreten Pflichten richten sich nach der Rolle der Beteiligten und dem Anwendungsfall.
9. Verfügbarkeit und Support
- EZTO strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Störungen bei Infrastruktur-/Provider-Diensten oder höhere Gewalt entstehen.
- Support- und Reaktionszeiten können je Plan variieren. Verbindliche SLAs können im Enterprise/Order Form vereinbart werden.
10. Vertraulichkeit
- „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlich bekannten Informationen einer Partei, die der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag offengelegt werden.
- Die empfangende Partei nutzt Vertrauliche Informationen nur zur Durchführung des Vertrags, schützt sie angemessen und gibt sie nur an Mitarbeitende/Beauftragte weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Ausnahmen gelten für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
- Gesetzliche Offenlegung: Soweit rechtlich zulässig, informiert die empfangende Partei die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung.
11. Datenschutz
- Soweit EZTO personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der AVV/DPA (Art. 28 DSGVO).
- Informationen zu Subprozessoren und ggf. KI-Providern sind veröffentlicht unter /legal/subprocessors (und ggf. weiteren Trust-/Legal-Seiten).
- Soweit erforderlich erfolgen Drittlandübermittlungen unter Einhaltung Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) und unter angemessenen zusätzlichen Maßnahmen, soweit erforderlich.
- Für Verarbeitungen, bei denen EZTO eigener Verantwortlicher ist (z. B. Website, Vertrags-/Abrechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung.
- Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB): Für Kunden, die einer Verschwiegenheitspflicht i. S. d. § 203 StGB (bzw. § 121 öStGB, Art. 321 CH-StGB) unterliegen, gilt ergänzend Ziff. 20 des AVV/DPA. Die Verarbeitung geschützter Geheimnisse ist nur in einer § 203-fähigen Konfiguration (§ 203-Modus, Stufe A „EU-kontrolliert“ bzw. Stufe B „EU-gehostet“) und auf Grundlage einer gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarung zulässig.
12. Rechte, Inhalte, Nutzungsrechte
- EZTO behält alle Rechte am Service einschließlich Software, Dokumentation, Marken und Weiterentwicklungen („EZTO IP“). Der Kunde erhält für die Laufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, den Service vertragsgemäß zu nutzen.
- Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten/Inhalten („Kundeninhalte“).
- Der Kunde räumt EZTO für die Laufzeit eine nicht-exklusive, weltweit gültige, unterlizenzierbare (an Subprozessoren/KI-Provider, soweit erforderlich) Lizenz ein, Kundeninhalte ausschließlich zur Bereitstellung, Sicherung und Verbesserung des Services nach Vertrag und AVV/DPA zu verarbeiten.
- Soweit zwischen den Parteien keine zwingenden Rechte Dritter entgegenstehen, darf der Kunde Outputs für eigene Geschäftszwecke nutzen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung von Outputs (insb. Richtigkeit, Rechtskonformität, Rechte Dritter).
- Feedback des Kunden darf EZTO zur Weiterentwicklung des Services nutzen, ohne den Kunden zu vergüten.
13. Gewährleistung
- Für die Bereitstellung des Services gelten die gesetzlichen Bestimmungen; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Technische Änderungen, Weiterentwicklungen und zeitweilige Einschränkungen (z. B. Wartung) sind möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit die vertragsgemäße Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
- EZTO übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs inhaltlich richtig, vollständig oder wirtschaftlich verwertbar sind.
14. Haftung
- Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Gesamthaftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses gezahlten Entgelte begrenzt; sofern der Vertrag kürzer als zwölf (12) Monate besteht, auf die bis dahin gezahlten Entgelte.
- Keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von KI-Outputs.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist Mainz, soweit zulässig.
- EZTO darf Leistungen durch Dritte erbringen. Eine Abtretung von Rechten/Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EZTO, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
- Änderungen dieser AGB: EZTO kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer oder regulatorischer Rahmenbedingungen) und die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden. EZTO kündigt Änderungen mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf Frist und Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch besteht ein Kündigungsrecht. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten oder der Entgelte bedürfen der Zustimmung des Kunden (Ziff. 4 bleibt unberührt).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Regelung bzw. zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene, gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.